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Aktuelles


09.11.2017 12:58 ( 4852 x gelesen )

Stellenangebot:

Wir suchen eine/n freundliche/n und engagierte/n Logopäden/in als geringfügig Beschäftigte/n (Minijob/bis 450€ pro Monat). Die Stelle ist unbefristet, die Arbeitszeiten sind frei einteilbar.
Die Behandlungen finden überwiegend in der Praxis in eigenem Therapiezimmer statt, evtl. sind Hausbesuche möglich. Teamsitzungen und Fallbesprechungen sind jederzeit möglich.

Wir legen Wert auf einen empathischen Umgang mit unseren Patienten und erwarten Gewissenhaftigkeit und Eigenständigkeit in der Therapieplanung- und -durchführung. 

Interessiert an einer netten Arbeitsatmosphäre mit angemessenem Vertrag und Fortbildungszuschüssen?

Unsere Praxis befindet sich in 68723 Plankstadt, zwischen Heidelberg und Mannheim.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!



16.12.2016 09:41 ( 4383 x gelesen )

Weihnachtsgeschenke für zwei Flüchtlingskinder

Weihnachten steht vor der Tür und oft reichen schon kleine Dinge aus, um Kinderaugen zum Leuchten zu bringen. Aber nicht für jedes Kind sind Weihnachtsgeschenke selbstverständlich. Zwei von ihnen eine Freude zu machen, haben sich die Logopädinnen der Praxisgemeinschaft LogoPlankstadt vorgenommen.

Es ist das erste Mal, dass die beiden aus dem Irak stammenden Geschwister im Alter von drei und sechs Jahren Weihnachtsgeschenke bekommen, umso wichtiger die Botschaft, die dahinter steht: „Uns liegt das Wohl der Kinder am Herzen und wir möchten ihnen und ihrer Familie gerne zeigen, dass wir sie in unserer Gemeinschaft willkommen heißen“, sagten Verena Schöffler und Caren Thönnessen-Knoglinger, beide Praxisinhaberinnen.

Die Geschenkübergabe fand am 15. Dezember in der Logopädischen Praxisgemeinschaft LogoPlankstadt statt.



08.11.2016 16:56 ( 4388 x gelesen )

Logopädie: eine Therapie, die keine Altersgrenze kennt

Die Einsatzgebiete für Logopäden sind sehr vielseitig, und bei der Behandlung gibt es keine Altersgrenze:

„Wir arbeiten mit den unterschiedlichsten Menschen in allen Altersgruppen zusammen – vom Kleinkind bis zum Hochbetagten. Das macht die Arbeit so spannend“.

Logopäden helfen beispielsweise Klein- und Schulkindern, die Probleme mit der Aussprache oder Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten haben, sowie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Redeflussstörungen, zu denen etwa das Stottern zählt. Die sogenannte Dysarthrie, eine Sprechstörung, kann bei chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Parkinson auftreten. Typisch dabei ist, dass die Patienten undeutlich oder leise sprechen. Zunehmend ist die logopädische Therapie bei älteren Menschen nach einem Schlaganfall oder bei Demenz gefragt.

Quelle:http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/71997/logopaedie_eine_therapie_die_keine_altersgrenze_kennt



04.08.2015 15:27 ( 6993 x gelesen )

Wann sollte man mit seinem Kind zum Logopäden gehen?

1. Wenn das Kind wegen sprachlicher Anforderungen zu leiden beginnt.(z.B. wenn andere Kinder über seine Sprechweise lachen, und es möglicherweise deshalb nicht mehr mit ihnen spielen will, sie schlägt oder wenn es deswegen weint)

2. Wenn es evt. wegen seiner Sprachprobleme sein Verhalten unangemessen ändert (z.B. nicht mehr spricht, bedrückt oder gereizt wirkt. den Clown spielt..)

3. Wenn es immer wieder mit seiner Sprache scheitert und es deswegen weniger oder nicht mehr spricht oder andere Worte sucht oder sich schämt. (es sagt evt: „ich kann das doch nicht“ und sein Sprechen als „schlecht“ bezeichnet)

4. Wenn erhebliche Defizite gegenüber Gleichaltrigen bestehen (Fragen Sie die ErzieherInnen des Kindes)

5. Wenn es sprachlich resigniert (keine Verbesserungsversuche mehr macht und evt. nur noch zeigt, was es will und sich zurückzieht)

6. Wenn es wegen des Sprechens Minderwertigkeitsgefühle zeigt, sich z.B. schlägt, abwertet.

7. Wenn es Ausweichverhalten hat (zeigen statt sprechen, bestimmte sprachliche Anforderungen umgeht)

8. Wenn die erziehenden Personen unsicher oder uneinig sind, wie sie mit der Problematik umgehen sollen (Soll das Kind evt zu etwas gezwungen werden?)

9. Wenn die erziehenden Personen im Zweifel darüber sind, ob die Problematik therapiebedürftig ist.

10. Wenn die Fördermöglichkeiten der Bezugspersonen vom Kind nicht mehr akzeptiert werden oder sogar zu deren Ablehnung führt.

11. Wenn die Bezugspersonen aufgrund der Unsicherheit oder Angst um die Problematik das Kind gefühlsmäßig weniger mögen oder psychisch entgleiten (unangemessene Strafen oder Härte).

12. Wenn Zeitdruck besteht (z.B. Einschulung, altersbedingte Spracherwerbsgrenze) 

13. Wenn besonders erschwerende Voraussetzungen für die Sprachentwicklung bestehen (z.B. Körperbehinderung , Hörprobleme, die im Zeitraum des Spracherwerbs bestehen oder bestanden haben., Verhaltensauffälligkeiten, wie übermäßige Ängstlichkeit oder Unruhe, Entwicklungsverzögerungen in anderen Bereichen, wie Motorik, Sozialverhalten), die eine besondere Förderung sinnvoll erscheinen lassen.

14. Wenn die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen: (z.B. bei Eltern, die nur gebrochen deutsch sprechen oder mit ausgeprägtem Dialekt)



22.01.2015 11:05 ( 5298 x gelesen )

Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und gehört zu den Heilmitteln wie auch beispielsweise die Physio- und Ergotherapie. Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Eine Heilmittelverordnung (Rezept oder Formular 14) für eine logopädische Behandlung erhalten Sie von: Kinderärzten, Pädaudiologen, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden, Neurologen und Internisten. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deswegen bekommen Sie bei uns zügig einen Termin, wir haben keine"Wartelisten".

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.

Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten. Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de

Privatabrechnung - Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse

Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen sind möglich. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag und Sie erhalten für unsere erbrachten Leistungen eine Rechnung. Diese können Sie Ihrer privaten (Kranken-)Versicherung/Beihilfe usw. einreichen. Auch Leistungen, die nicht von den Versicherungen abgedeckt werden (zum Beispiel Frühförderung und Nachhilfe) werden nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen abgerechnet.

Was geschieht in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

Häusliche Übungen

Der Therapieerfolg ist auch von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation der Patienten abhängig. So ist eine Kooperation zwischen Patient und uns für eine erfolgreiche Therapie ein wichtiger Bestandteil, um neu Erlerntes in den Alltag zu integrieren.

Terminvereinbarungen

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück.



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Logopädie Plankstadt bei Schwetzingen - Sprechstörungen, Stimmstörungen
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