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Aktuelles


20.04.2020 16:11 ( 2056 x gelesen )

Ab dem 20.04.20 bieten wir unseren, bisher zu Hause gebliebenen Kindern und Jugendlichen an, die Therapien in unseren Räumlichkeiten wieder aufzunehmen. Mit unseren Erwachsenen, auch Risikopatienten, werden wir telefonisch vereinbaren, wann und wie die Therapien wieder starten.

Nach Empfehlungen der Berufsverbände, Krankenkassen und Gesundheitsbehörden orientieren wie uns auch an den Hygienemaßnahmen, neben der ohnehin stattfindenden erweiterten Hand- und Flächenhygiene:

  1. -Verwendung eines Mund-Nasenschutzes und Handschuhen bei Kontakt am Patienten

  2. - Plexiglas auf Therapietisch zum Tröpfchenschutz

  3. eingeschränkte Verwendung des Wartezimmers, wenn möglich bringen Sie ihr Kind zu den Therapien und holen es nach der Therapie wieder ab

  4. - Flächendesinfektionen nach jeder Therapie

Wir freuen uns auf Sie!



20.12.2019 14:28 ( 2291 x gelesen )

Frohe Weihnachten, besinnliche Feiertage und 

für das neue Jahr viel Glück und Gesundheit.

Ausgewählte Momente,
freundschaftliche Geschenke,
etwas Zartes für das Herz,
gütig sein, das Wunder fühlen,
Kräfte sammeln oder einfach
an jemanden denken.

(© Monika Minder, 21. Nov. 2013)



06.12.2019 15:51 ( 2184 x gelesen )

Am Nikolaustag können wir lernen,

dass es die kleinen Dinge des Lebens sind,

die die größte Freude bereiten!

Liebe Grüße zum Nikolaus vom Team Logo-Plankstadt



19.11.2019 16:46 ( 2508 x gelesen )

Neu im Team!

Wir freuen uns, dass Eva Kober unser Team seit Februar 2019 verstärkt.

Durch sie hat unsere Praxis eine freundliche und qualifizierte Mitarbeiterin gewonnen.

 



10.01.2018 16:41 ( 3839 x gelesen )

Heilmittel können, sofern nichts anderes bestimmt ist, - als Behandlung bei der Therapeutin oder dem Therapeuten (Einzel- oder Gruppentherapie) oder - als Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs durch die Therapeutin oder den Therapeuten verordnet werden. (2) Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs. Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind, soweit § 6 Absatz 2 dem nicht entgegensteht. Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird. 



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Logopädie Plankstadt bei Schwetzingen - Sprechstörungen, Stimmstörungen
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