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Aktuelles


Wann ein Kind zum Logopäden sollte
04.08.2015 15:27 ( 6875 x gelesen )

Wann sollte man mit seinem Kind zum Logopäden gehen?

1. Wenn das Kind wegen sprachlicher Anforderungen zu leiden beginnt.(z.B. wenn andere Kinder über seine Sprechweise lachen, und es möglicherweise deshalb nicht mehr mit ihnen spielen will, sie schlägt oder wenn es deswegen weint)

2. Wenn es evt. wegen seiner Sprachprobleme sein Verhalten unangemessen ändert (z.B. nicht mehr spricht, bedrückt oder gereizt wirkt. den Clown spielt..)

3. Wenn es immer wieder mit seiner Sprache scheitert und es deswegen weniger oder nicht mehr spricht oder andere Worte sucht oder sich schämt. (es sagt evt: „ich kann das doch nicht“ und sein Sprechen als „schlecht“ bezeichnet)

4. Wenn erhebliche Defizite gegenüber Gleichaltrigen bestehen (Fragen Sie die ErzieherInnen des Kindes)

5. Wenn es sprachlich resigniert (keine Verbesserungsversuche mehr macht und evt. nur noch zeigt, was es will und sich zurückzieht)

6. Wenn es wegen des Sprechens Minderwertigkeitsgefühle zeigt, sich z.B. schlägt, abwertet.

7. Wenn es Ausweichverhalten hat (zeigen statt sprechen, bestimmte sprachliche Anforderungen umgeht)

8. Wenn die erziehenden Personen unsicher oder uneinig sind, wie sie mit der Problematik umgehen sollen (Soll das Kind evt zu etwas gezwungen werden?)

9. Wenn die erziehenden Personen im Zweifel darüber sind, ob die Problematik therapiebedürftig ist.

10. Wenn die Fördermöglichkeiten der Bezugspersonen vom Kind nicht mehr akzeptiert werden oder sogar zu deren Ablehnung führt.

11. Wenn die Bezugspersonen aufgrund der Unsicherheit oder Angst um die Problematik das Kind gefühlsmäßig weniger mögen oder psychisch entgleiten (unangemessene Strafen oder Härte).

12. Wenn Zeitdruck besteht (z.B. Einschulung, altersbedingte Spracherwerbsgrenze) 

13. Wenn besonders erschwerende Voraussetzungen für die Sprachentwicklung bestehen (z.B. Körperbehinderung , Hörprobleme, die im Zeitraum des Spracherwerbs bestehen oder bestanden haben., Verhaltensauffälligkeiten, wie übermäßige Ängstlichkeit oder Unruhe, Entwicklungsverzögerungen in anderen Bereichen, wie Motorik, Sozialverhalten), die eine besondere Förderung sinnvoll erscheinen lassen.

14. Wenn die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen: (z.B. bei Eltern, die nur gebrochen deutsch sprechen oder mit ausgeprägtem Dialekt)


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